Hygieneregeln gültig ab 08. März 2021
das permanente Tragen einer
medizinischen Maske / FFP2 und
zusätzlich ein Gesichtsvisier bzw.
eine mobile Plexiglasscheibe sobald
ich unter den 1,5 m
vorgeschriebenen Mindestabstand
bei der Kosmetikbehandlung
komme;
das gute Durchlüften der Räume vor
und nach jeder Kundin, ggf. auch
zwischendurch;
ein Behandlungsvlies auf der Liege,
das nach jeder Kundin komplett
ausgetauscht wird;
desinfizierte Gesichtskompressen
(UV-Kompressen-Wärmer);
das Tragen von Einmalhandschuhen;
Desinfizieren der Kontaktflächen
nach jeder Kundin (einschl.
Türklingelknopf, Kugelschreiber,
Kartenlesegerät…)
täglich desinfizierende
Raumreinigung.
Alle Maßnahmen werden entsprechend
den aktuell gültigen Vorschriften neu
angepasst.
Stand: 08. März 2021
Information
Seit 8. März 2021 dürfen körpernahe
Dienstleistungen wieder durchgeführt
werden, die jedoch an den aktuellen
Inzidenzwert des Landkreises SHA
gekoppelt sind. Es gelten folgende
Grenzwerte:
Über 100: keine Behandlungen erlaubt!
100 – 50: Behandlungen erlaubt,
Kundinnen und Kosmetikerin tragen
eine medizinische Maske bzw FFP2-
Maske und Kundin muss einen
tagesaktuellen negativen Corona-Test
vorweisen können.
Unter 50: Behandlungen erlaubt,
medizinische Maske bzw. FFP2 tragen,
Corona-Test nicht erforderlich.
Inwieweit das Studio für
Behandlungen nach dem aktuellen
Inzidenzwert geöffnet ist, können Sie
gerne bei mir erfragen.
HYGIENEVORSCHRIFTEN CORONA
Beachten Sie bitte während der
„Corona-Zeit“ folgende
Hygienemaßnahmen und
Verhaltensregeln bei Ihrem Besuch in
meinem Studio:
Bitte kommen Sie nach
Terminvereinbarung pünktlich zu Ihrem
Termin.
Bitte kommen Sie immer mit einer
medizinischen Maske bzw FFP2-Maske
zum Termin. Sollte der Inzidenzwert im
Landkreis SHA zwischen 50-100 liegen, ist
außerdem ein tagesaktueller negativer
Corona-Test erforderlich.
Beim Betreten meiner Räumlichkeiten ist
eine Händedesinfektion notwendig.
Kommen Sie bitte ohne Begleitperson zur
Behandlung; wenn erforderlich, lassen
Sie sich an die Tür bringen und wieder
abholen.
Bitte halten Sie sich an die empfohlene
Husten-/Nies-Etikette.
Bei geringsten Krankheitssymptomen
oder wenn Sie unter Quarantäne stehen,
dürfen Sie leider nicht ins Studio
kommen. Dazu bitte unbedingt
telefonisch den Termin – auch kurzfristig
– verschieben.
Ihren Besuch in meinem Studio muss ich
zur Verfolgung von Infektionsketten
dokumentieren.
Die Einzelheiten sind auf dem
entsprechenden Formular ersichtlich.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und
Ihre Mithilfe.
Unter Einhaltung der angegebenen
Vorschriften besteht meine Aufgabe
darin, sämtliche Maßnahmen
durchzuführen, die vom
Gesundheitsamt angeordnet werden.
Dazu gehören zu den bisherigen
Hygienevorschriften: